#23 HISTORISCH & WISSENSWERT (Juni/Juli 2022)

In der heutigen Ausgabe unserer Rubrik „Historisch & Wissenswert“ erfahren Sie spannendes Hintergrundwissen zur Einführung der Saarmark und zur Gründung der Deutschen Bundesbank.

16. Juni 1947 – Währung „Saarmark“ wird im Saarland eingeführt

Die Saar-Mark war zur Zeit der französischen Besatzung vom 16 Juni 1947 bis 19. November 1947 die Währung des Saarlands. Sie löste die Reichsmark ab, mit der sie im Verhältnis 1:1 tauschbar blieb. Sie war jedoch eine Binnenwährung, die nicht außerhalb des Saarlands verwendet werden konnte. Die Geldscheine der Saar-Mark wiesen die Besonderheit auf, dass die eine Seite auf französisch und die andere auf deutsch geschrieben war.

Ab 15. November 1947 wurde die Regierung Frankreichs ermächtigt, den französischen Franc im Saarland einzuführen. Dadurch entstand der Saar-Franken. Die Saar-Mark verlor ab dem 15. Januar 1948 ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Währungsumrechnung erfolgte im Verhältnis 20:1.

26. Juli 1957 – Deutsche Bundesbank wird gegründet

Das deutsche Grundgesetz sah vor, dass die Bank deutscher Länder (BdL) durch eine „Währungs- und Notenbank als Bundesbank“ ersetzt wird.

Das Gesetz über die Deutsche Bundesbank wird am 26. Juli 1957 verabschiedet. Es trat am 01. August in Kraft. Seitdem ist die Bundesbank die unabhängige Zentralbank Deutschlands.

Ihre Hauptaufgabe ist es, den Bargeldverkehr zu regeln und den Euro nach innen und außen zu vertreten. Außerdem die Überwachung des gesamten Finanz- und Währungssytems. Ebenso zieht sie Falschgeld aus dem Umlauf, bringt neues Geld ein und verfügt über die Reserven und Vermögen des Staates.

Bundesweit hat die Bundesbank 9 Hauptverwaltungen und 35 Filialen, in denen ca. 10.000 Mitarbeiter beschäftigt sind. Da Deutschland keine eigene Währung mehr hat, ist die Deutsche Bundesbank Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB).